Düsseldorf im Oktober 2021 – Dr. Elisabeth Hösen-Seul und Dr. Rudolf NeurothVDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL)

Auszüge aus der Expertenempfehlung VDI-EE 4300 – Oktober 21

Vor dem Hintergrund der aktuellen pandemischen Situation, steht die Reinigungsleistung mobiler Luftreiniger gegenüber SARS-CoV-2 und ähnlichen Viren im Fokus.

Mit einem geeigneten Gerät kann, genau wie mit allen anderen Optionen, nur eine Reduktion der Virenanzahlkonzentrationen in der Raumluft und damit eine Reduktion des Infektionsrisikos erzielt werden. Das bedeutet jedoch keinen vollständigen Schutz vor Infektionen. Besonders im Nahfeld (< 1,5 m) und bei direktem Kontakt zwischen Personen sowie über kontaminierte Oberflächen kann es weiterhin zu erhöhten Infektionsrisiken beim Aufenthalt in Innenräumen kommen. Die Abscheidung anderer biogener Luftinhaltsstoffe (z. B. Schimmelpilze oder Bakterien) oder gasförmiger, insbesondere leicht flüchtiger organischer Verbindungen (englisch: VOC und VVOC), wird nicht behandelt.

Am Markt dominieren derzeit Geräte, die auf filtrierenden Verfahren beruhen, das heißt bei denen virenbeladenen Partikel über Filtration im mobilen Luftreiniger abgeschieden werden. In der Expertenempfehlung werden neben den filtrierenden Verfahren auch Kriterien für Geräte beschrieben, bei denen mittels UV-C-Strahlung, Ionisation oder Plasma die Viren in dem durch das Gerät geleiteten Luftvolumenstrom inaktiviert werden. Die Kombination verschiedener Techniken (z. B. UV-C in Kombination mit filtrierenden Verfahren wird ebenfalls abgedeckt.
Nicht behandelt werden hingegen mobile Geräte, bei denen Ozon oder andere chemische Substanzen dem durch das Gerät hindurch geleiteten Luftvolumenstrom zur Vireninaktivierung zugeführt werden. Insbesondere Ozon stellt ein starkes Reizgas beim Einatmen dar und kann zudem mit anderen Stoffen in der Innenraumluft, wie VOC reagieren. Dabei kann es zur
Bildung neuer Schadstoffe kommen [Gunschera et al.].

Auch die Innenraumhygienekommission (IRK) am Umweltbundesamt rät in ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 vom Einsatz von mobilen Luftreinigern, bei denen Ozon direkt dem Luftstrom zugesetzt wird, ab.

Das Versprühen von Desinfektionsmitteln oder eine andere Form der aktiven Freisetzung von reaktiven Gasen oder Tröpfchen in die Luft (Raumdesinfektion) während der Anwesenheit von Menschen in einem Raum, bedarf gesonderter Zulassungsverfahren und wird von diesem Gremium insbesondere in Gegenwart von Kindern als ethisch nicht vertretbar angesehen.

Generell nimmt bei allen Gerätetechniken neben den geräte- und technologiespezifischen Aspekten auch die Frage der sachgerechten Aufstellung der mobilen Geräte vor Ort einen breiten Raum ein. Nur bei sachgerechter Aufstellung ist nämlich in den meisten Fällen überhaupt eine verlässliche Virenreduktion in der Praxis auch erreichbar.

Quelle; VDI – 10.21 – Informationen_zum_Einsatz_von_mobilen_Luftreinigern